Auf der Suche nach einer allergikerfreundlichen Uhr mit Quartz-Uhrwerk und nickelfreiem Edelstahlgehäuse bin ich neulich über das Thema "Urheberrechtsverletzung im Internet gestolpert". Eigentlich interessiere ich mich ja eher für schöne Zeitmesser. Es gibt nichts Schöneres als eine hochwertige Uhr mit stilvoll gestalteter Lünette, einem schönen Lederarmband und einem verschraubten Gehäuseboden. Wasserdicht muss die Uhr natürlich auch sein, aber das ist ja heutzutage Standard.
Wie kommt man bei einem solch unverfänglichen Thema wie "Uhren" dann aber auf das Thema "Urheberrechtsverletzung"? Ich wollte auf meiner Internetseite das Bild eines schönen Chronographen einbinden, um das Design ein wenig aufzufrischen und habe mich bei den gängigen Bilddatenbanken auf die Suche nach einem schönen Uhrenbild gemacht. Dabei habe ich einige Fotos von ein paar richtig schönen Chronographen gesehen, aber die Lizenzgebühren für das Bildmaterial waren mir zu teuer. Fast hätte ich mir das Bild einfach "geklaut", da bin ich bei meiner Recherche auf einen Artikel im Internet gestoßen, der mir davon abriet. Bilderklau wird von deutschen Gerichten als Urheberrechtsverletzung eingestuft. Wenn man ein Foto macht, dann ist man der Urheber des Fotos und darf grundsätzlich damit machen, was man möchte. Und dazu gehört es auch, anderen die Nutzung meiner Bilder zu untersagen. Mit anderen Worten: wenn jemand eine schöne Uhr fotografiert, dann darf das Foto nur gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr von einem Dritten benutzt werden. Das gilt auch, wenn es sich um eine normale Armbanduhr handelt, die im Handel überall erhältlich ist und auch dann, wenn das Foto eigentlich gar nicht besonders künstlerisch wertvoll ist. Die Landgerichte Hamburg und Berlin sind hier wohl sehr schnell dabei, wenn es um die Bejahung einer Urheberrechtsverletzung geht. Das "Recht der kleinen Münze" wird das von den Gerichten genannt.
Es gibt sogar spezialisierte Kanzleien, die das Internet nach Urheberrechtsverletzungen absuchen lassen und entsprechende Verstöße konsequent verfolgen. Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München z.B. mahnt für die Bilddatenbanken Getty Images, Masterfile, Look und andere ab. Da kann das einfache Bild von einer Quarzuhr, einem Funkwecker oder einer Standuhr mal ganz schnell ein paar hundert Euro kosten. Wenn Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung hinzukommen, wird es meist noch deutlich teurer.
Warum also eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn man sich das Bildmaterial auch selbst anfertigen kann. Ich habe mir von einem befreundeten Fotografen einfach eine gute Kamera geliehen, und meine Uhrensammlung ausgepackt. Es war eine besonders schöne Herrenuhr dabei, die ich abgelichtet habe. Das hat alles nur ein paar Minuten gedauert, die Zeit sollte sich doch jeder nehmen. Jetzt bin ich der "Uhrheber" (lustiges Wortspiel) und mahne ab, wenn mir einer mein Uhrenbild klaut!